Alles Wichtige auf einen Blick

Nicht gerichtsfest, aber dennoch nicht weniger aussagekräftig – Die Wertexpertise

Das alles bietet die Kurzbewertung:

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Überprüfung und Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (etwa hinsichtlich Baujahr oder Grundstücksgröße)
  • Berücksichtigung eventuell vorhandener Belastungen und Dienstbarkeiten im Grundbuch wie beispielsweise Wohnrechte oder Nießbrauch
  • Ermittlung des marktgerechten Immobilienwertes gemäß §194 BauGB
  • Erstellung einer schriftlichen Kurzbewertung über den ermittelten Verkehrswert

Wann ist die Kurzbewertung ausreichend?

Die Kurzbewertung bietet eine preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Wir erstellen die Kurzbewertung selbstverständlich mit der gleichen Sorgfalt und Qualität wie ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Wir verzichten lediglich auf ausführliche Beschreibungen und Fotodokumentationen.

Mit einer Kurzbewertung haben Sie als Käufer oder Verkäufer eine aussagekräftige Grundlage für Ihre Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.