Diese Leistungen umfasst der Verbrauchsausweis

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Erfassung der Verbrauchswerte des Gebäudes
  • Erstellung des Energieausweises durch einen Energieberater

Wann genügt der Verbrauchsausweis?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann für alle Gebäude ausgestellt werden, die die Anforderungend er Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Grundlage des Verbrauchsausweises sind die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre.
Dies führt dazu, dass der Ausweis stark von den jeweiligen Nutzern abhängt, so dass dieser eigentlich nur für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 4 Wohnungen sinnvoll ist, da hier der Durchschnitt aller Nutzer zu einem einigermaßen sinnvollen Ergebnis führt.