Alles Wichtige auf einen Blick

Durch ein fundiertes Restnutzungsdauergutachten lässt sich gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen, was zu einer höhere Abschreibung führen kann.

Was bietet ein Restnutzungsdauergutachten?

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Überprüfung und Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (etwa hinsichtlich Baujahr oder Grundstücksgröße) durch Einsichtnahme in Bauakten und andere relevante Unterlagen
  • Beschreibung des Gebäudes bzw. der Wohnung
  • Umfangreiche Fotodokumentation
  • Detaillierte Ermittlung der Gesamt- und Restnutzungsdauer
  • Qualifizierte Bewertung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen(Rest-) Nutzungsdauer

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?

Üblicherweise werden (Wohn-) Gebäude nach dem Erwerb über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Daduch bedingt ergibt sich eine jährliche Abschreibung in Höhe von 2 % p.a..
Bei älteren Gebäuden oder auch bei technisch überalterten Gebäuden kommt es dagegen häufig vor, dass die Restnutzungsdauer aus technischen, wirtschaftlichen oder auch rechtlichen Gründen weniger als 50 Jahre beträgt.
In diesen Fällen kann durch ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen gegenüber dem Finanzamt der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer erbracht werden, was dazu führt, dass sich die Abschreibung erhöht.

Sie haben Fragen zum Thema Restnutzungsdauer oder sind unsicher, ob ein Restnutzungsdauergutachten in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist? Dann kontaktieren Sie uns gerne – wir prüfen für Sie die Chancen und beraten Sie unverbindlich!

Telefon: 07051 5974492 – eMail: info@immobilienbewertung-calw.de