Mietwertgutachten

Durch ein Mietwertgutachten wird die ortsübliche Miete einer Immobilie ermittelt. Es wird häufig dann benötigt, wenn kein Mietspiegel existiert, dieser unvollständig ist oder die Einordnung einzelner Merkmale strittig ist. Vermieter nutzen das Gutachten zur Begründung von Mieterhöhungen, wenn keine belastbaren Vergleichsmieten vorliegen. Auch Gerichte beauftragen Mietwertgutachten, etwa bei Streitigkeiten über die Zustimmung zu einer Mieterhöhung oder im Rahmen familienrechtlicher Verfahren, wenn für eine im Objekt wohnende Person ein angemessener Mietwert festzustellen ist. Das Gutachten berücksichtigt die objektbezogenen Merkmale, die regionale Marktlage und vergleichbare Mietangebote.

Kurz erklärt

Ein Mietwertgutachten stellt die ortsübliche Miete einer Immobilie fest. Es berücksichtigt die objektbezogenen Merkmale, die regionale Marktlage und vergleichbare Mietangebote. Das Gutachten wird genutzt, wenn kein Mietspiegel existiert oder die Einordnung einer Wohnung strittig ist, etwa bei Mieterhöhungen oder familienrechtlichen Verfahren.

Sollten Sie ein Mietwertgutachten benötigen, klären wir den Ablauf und die nächsten Schritte gerne in einem kurzen Erstgespräch.

Auftraggeber eines Mietwertgutachtens

Eine Vielzahl von Auftraggebern nutzt Mietwertgutachten, unter anderem:

• Vermieter zur Begründung oder Vorbereitung einer Mieterhöhung, bei Neuvermietung oder Überprüfung bestehender Miethöhen
• Anwälte im Rahmen mietrechtlicher oder familienrechtlicher Verfahren
• Gerichte zur Klärung der ortsüblichen Miete bei strittigen Sachverhalten
• gesetzliche Betreuer für Genehmigungsverfahren beim Betreuungsgericht
• Erbengemeinschaften bei internen Bewertungen
• Käufer und Kapitalanleger zur Einschätzung erzielbarer Mieten

Anlässe für ein Mietwertgutachten

Ein Mietwertgutachten wird in unterschiedlichen Situationen benötigt, in denen die ortsübliche Miete nachvollziehbar ermittelt werden muss, zum Beispiel:

• wenn kein Mietspiegel existiert oder dieser unvollständig ist und eine Mieterhöhung begründet werden soll
• bei Abweichungen oder Unsicherheiten bei der Einordnung einer Wohnung in den Mietspiegel
• in mietrechtlichen Streitigkeiten, etwa zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung
• in familienrechtlichen Verfahren, wenn für eine im Objekt wohnende Person ein angemessener Mietwert festzustellen ist
• bei Erbauseinandersetzungen oder internen Bewertungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften
• zur Orientierung bei Neuvermietungen oder zur Überprüfung bestehender Mietverhältnisse
• zur Plausibilisierung fremder Mietangaben oder unklarer Einschätzungen

Was diese Bewertung umfasst

Dieser Abschnitt beschreibt den Inhalt der jeweiligen Bewertung. Er wird je nach Gutachtenart individuell befüllt.

Ablauf eines Mietwertgutachtens

1. Erstgespräch und Klärung des Anlasses

Im ersten Schritt klären wir, in welchem Zusammenhang das Mietwertgutachten benötigt wird. Dabei besprechen wir die notwendigen Unterlagen und den weiteren Ablauf.

2. Auswertung der Unterlagen und Ortstermin

Die vorliegenden Unterlagen werden geprüft und die Immobilie wird vor Ort besichtigt. Dabei werden alle für die Mietwertermittlung relevanten Merkmale wie Ausstattung, Größe, Zustand und Lage aufgenommen.

3. Ermittlung der ortsüblichen Miete

Anschließend wird die ortsübliche Miete hergeleitet. Grundlage sind objektbezogene Merkmale, die regionale Marktlage und vergleichbare Mietangebote. Das Ergebnis wird nachvollziehbar und sachlich erläutert.

Benötigte Unterlagen

Für ein Mietwertgutachten werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

• Grundrisse (soweit vorhanden)
• Angaben zur Ausstattung und zum Zustand der Immobilie
• Wohn‑ und Nutzflächenberechnungen
• Mietvertrag (falls ein bestehendes Mietverhältnis vorliegt)
• Angaben zu Modernisierungen oder baulichen Veränderungen
• Adresse bzw. Lage der Immobilie

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir im Vorfeld.

Tätigkeitsbereich für Mietwertgutachten

Mietwertgutachten erstelle ich überwiegend im Landkreis Calw sowie in angrenzenden Bereichen des Landkreises Böblingen und des Enzkreises.
Dazu zählen unter anderem:

Calw
Nagold
Bad Liebenzell
Althengstett
Gechingen
Jettingen
Neubulach
Wildberg

Auf Anfrage kann die Bewertung auch in weiteren Orten der Region erfolgen.

Fachliche Qualifikation

Die Ermittlung der ortsüblichen Miete erfordert fundierte Marktkenntnisse und die sichere Anwendung der anerkannten Bewertungsmethoden. Als zertifizierter Sachverständiger verfüge ich über die erforderliche Qualifikation, um Mietwerte nachvollziehbar und methodisch korrekt abzuleiten. Grundlage sind objektbezogene Daten, regionale Marktdaten und eine unabhängige Bewertung.

Mietwertgutachten Immobilienbewertung

FAQ – Häufige Fragen

Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Miete einer Immobilie auf Grundlage objektbezogener Merkmale und der regionalen Marktlage.

Wenn kein Mietspiegel existiert, dieser unvollständig ist oder die Einordnung der Wohnung strittig ist.

Vermieter, Anwälte, Gerichte, Erbengemeinschaften sowie Eigentümer, die eine verlässliche Einordnung der Miethöhe benötigen.

U.a. durch die Auswertung vergleichbarer Mietangebote und die Bewertung der objektbezogenen Merkmale im regionalen Marktumfeld.

Ja. Für ein Mietwertgutachten ist die Besichtigung der Immobilie immer erforderlich, da Ausstattung, Zustand und objektbezogene Merkmale die ortsübliche Miete maßgeblich beeinflussen.

Je nach Umfang und Unterlagenlage einige Tage bis wenige Wochen.

Wenn Sie ein Mietwertgutachten benötigen, besprechen wir die wichtigsten Punkte gerne in einem ersten kurzen Gespräch und klären Anlass und Ablauf.