Leistungen

Als Sachverständiger unterstütze ich Sie mit unterschiedlichen Bewertungen und Einschätzungen rund um Immobilien. Jede Leistung ist klar strukturiert, nachvollziehbar aufgebaut und richtet sich nach dem jeweiligen Anlass. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die angebotenen Leistungen in der Immobilienbewertung sowie weiterführende Informationen.

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB und der ImmoWertV. Es berücksichtigt alle wertrelevanten Merkmale und eignet sich für steuerliche, rechtliche und private Anlässe.

Die Kurzbewertung liefert eine komprimierte Wertermittlung ohne den Umfang eines vollständigen Gutachtens. Sie dient als Orientierung bei Kauf‑ oder Verkaufsentscheidungen und für interne Einschätzungen.

Das Gutachten ermittelt die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie. Es wird häufig für steuerliche Zwecke genutzt und kann Grundlage für eine höhere AfA sein. Auf dieser Basis lässt sich die Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt fundiert darlegen.

Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung weist den Anteil von Grund und Boden sowie Gebäude sachgerecht aus. Sie wird vor allem für steuerliche Zwecke benötigt und erfolgt nach anerkannten Bewertungsverfahren.

Mit einem Mietwertgutachten wird die ortsübliche Miete festgestellt, zum Beispiel bei fehlendem oder unklarem Mietspiegel. Es wird häufig für Mieterhöhungen, Streitfälle oder familienrechtliche Verfahren benötigt.

Die Kaufberatung umfasst die Prüfung der Unterlagen, eine Besichtigung und eine Einschätzung der wichtigsten Merkmale für den Kaufpreis. Auf Wunsch kann ein Kurzgutachten erstellt werden, das bei Finanzierung oder Verhandlungen hilft.

Eine gutachterliche Stellungnahme beantwortet eine klar definierte Frage zur Bewertung einer Immobilie. Sie eignet sich für die Bewertung von einzelnen Fragen, ohne ein vollständiges Gutachten erstellen zu müssen.

FAQ – Häufige Fragen

Das hängt vom Bewertungsanlass ab. Auf den einzelnen Leistungsseiten finden Sie eine klare Abgrenzung und Beschreibung der jeweiligen Schwerpunkte.

In einem kurzen Erstgespräch klären wir den benötigten Umfang, die Unterlagen und die nächsten Schritte.

Je nach Art der Bewertung ist eine Besichtigung erforderlich oder sinnvoll. Der genaue Umfang wird im Vorfeld abgestimmt.

Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben oder eine erste Einschätzung wünschen, können Sie sich jederzeit gerne melden.