Kaufpreisaufteilung

Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung ermittelt, welcher Anteil des Kaufpreises auf den Grund und Boden und welcher auf das Gebäude entfällt. Diese Aufteilung ist für die steuerliche Abschreibung entscheidend und weicht häufig von den pauschalen Ansätzen der Finanzverwaltung ab. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Verfahren und berücksichtigt die tatsächlichen Wertanteile der Immobilie. Das Gutachten dient als fachliche Grundlage für Eigentümer, Käufer und steuerliche Berater.

Kurz erklärt

Eine Kaufpreisaufteilung teilt den Kaufpreis einer Immobilie sachgerecht in Grund und Boden sowie Gebäude auf. Sie wird benötigt, wenn die steuerliche AfA auf einer realistischen, gutachterlich hergeleiteten Verteilung beruhen soll. Das Gutachten berücksichtigt die tatsächlichen Wertverhältnisse und kann gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.

Sie benötigen ein Kaufpreisaufteilungsgutachten? Dann lassen Sie uns die Sache in einem ersten kurzen Gespräch besprechen und prüfen, ob ein solches Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Auftraggeber eines Kaufpreisaufteilungsgutachtens

• Eigentümer und Käufer zur Optimierung der steuerlichen Abschreibung
• Steuerberater im Rahmen steuerlicher Gestaltungen
• Kapitalanleger zur Prüfung der steuerlichen Auswirkungen eines Erwerbs
• Makler zur fundierten Vermarktung gegenüber Investoren
• Anwälte bei steuerlichen oder bewertungsbezogenen Fragestellungen
• Familien- und Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Interessenlagen
• Unternehmen bei bilanz- oder steuerrelevanten Bewertungen

Anlässe für eine Kaufpreisaufteilung

• steuerliche Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden sowie Gebäude
• Nachweis eines höheren Gebäudeanteils zur Erhöhung der AfA
• Abweichung von den pauschalen Ansätzen der Finanzverwaltung
• Kauf einer Bestandsimmobilie durch Kapitalanleger
• Vorbereitung einer steuerlichen Beratung oder Gestaltungsüberlegung
• Prüfung der wirtschaftlichen Angemessenheit einer bestehenden Aufteilung
• Kombination mit einem Restnutzungsdauergutachten zur AfA‑Optimierung
• Klärung von Bewertungsfragen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen

Was ein Kaufpreisaufteilungsgutachten umfasst

Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung ermittelt die wertmäßige Verteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude.
Sie umfasst:

• die Analyse der Immobilie und der wertbestimmenden Merkmale
• die Bewertung nach anerkannten Verfahren (z. B. Sachwert und Ertragswert)
• die Herleitung der tatsächlichen Wertanteile unter Berücksichtigung des Marktes
• eine nachvollziehbare Begründung, die gegenüber dem Finanzamt verwendet werden kann
• auf Wunsch die Abstimmung mit einer geplanten oder vorhandenen Restnutzungsdauerschätzung
• eine klare Darstellung der Ergebnisse und ihrer Ableitung

Die gutachterliche Aufteilung dient als Grundlage, um die steuerliche AfA auf realistischen und fachlich begründeten Wertverhältnissen aufzubauen.

Ablauf einer gutachterlichen Kaufpreisaufteilung

1. Erstgespräch

Im ersten Schritt besprechen wir den Anlass und prüfen, ob eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung in Ihrem Fall sinnvoll und zielführend ist. Dabei klären wir, welche Bewertungstiefe erforderlich ist und ob weitere Unterlagen oder ergänzende Gutachten (zum Beispiel zur Restnutzungsdauer) empfohlen werden.

2. Analyse der Unterlagen und Bewertung der Immobilie

Nach der Klärung des Falls werten wir die relevanten Unterlagen aus und ermitteln die Wertanteile für Grund und Boden sowie das Gebäude nach anerkannten Bewertungsverfahren. Hierbei werden keinerlei pauschale Ansätze verwendet, sondern die tatsächlichen objektbezogenen Gegebenheiten berücksichtigt.

3. Gutachtenerstellung

Im Anschluss erstellen wir ein Gutachten, das die Aufteilung des Kaufpreises fachlich nachvollziehbar herleitet. Die Bewertung erfolgt transparent und nach den in der Wertermittlung üblichen Bewertungsstandards, sodass das Ergebnis gegenüber dem Finanzamt verwendbar ist.

Benötigte Unterlagen

Für eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung sind in der Regel folgende Unterlagen hilfreich:

• Kaufvertrag oder notarieller Vertragsentwurf
• Exposé oder Verkaufsunterlagen
• Bauunterlagen (soweit verfügbar)
• Grundbuchauszug
• Modernisierungs‑ oder Sanierungsnachweise
• Mietverträge
• Angaben zu besonderen objektspezifischen Merkmalen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, besprechen wir im Vorfeld.

Region Calw und Umgebung

Wir erstellen Kaufpreisaufteilungsgutachten im Landkreis Calw sowie in angrenzenden Bereichen des Landkreises Böblingen und des Enzkreises.
Dazu zählen unter anderem:

Calw
Nagold
Bad Teinach‑Zavelstein
Oberreichenbach
Jettingen
Herrenberg
Mötzingen
Gechingen

Auf Anfrage können Gutachten auch in weiteren Orten der Region erstellt werden.

Fachliche Qualifikation

Die gutachterliche Aufteilung des Kaufpreises erfordert fundierte Kenntnisse der Immobilienbewertung und der gesetzlichen Bewertungsverfahren. Als zertifizierter Sachverständiger verfüge ich über die fachliche Qualifikation, um die Wertanteile von Grund und Boden sowie Gebäude nachvollziehbar herzuleiten. Grundlage sind anerkannte Bewertungsstandards und die geltenden gesetzlichen Vorgaben, die eine sorgfältige und unabhängige Einschätzung gewährleisten.

Kaufpreisaufteilungsgutachten Immobilienbewertung

FAQ – Häufige Fragen

Im Rahmen der Kaufpreisaufteilung wird ermittelt, welcher Anteil des Kaufpreises auf den Grund und Boden und welcher auf das Gebäude entfällt.

Wenn die pauschalen Ansätze der Finanzverwaltung nicht den tatsächlichen Wertverhältnissen entsprechen und der Gebäudeanteil realistisch ermittelt werden soll.

Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Verfahren und berücksichtigt die objektbezogenen Gegebenheiten sowie marktübliche Wertansätze.

In der Regel: Kaufvertrag, Exposé, Bauunterlagen, Grundbuchauszug, Modernisierungsnachweise und gegebenenfalls Mietverträge.

Weil die pauschalen Ansätze der Verwaltung nicht die tatsächlichen Wertverhältnisse des konkreten Objekts abbilden.

Sie dient überwiegend als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA).

Nein. Die Aufteilung basiert auf den tatsächlichen Wertverhältnissen. Ob der Gebäudeanteil höher ausfällt, ergibt sich aus der sachverständigen Bewertung.

In der Regel ja, da objektbezogene Faktoren die Wertanteile beeinflussen.

Sie benötigen ein Kaufpreisaufteilungsgutachten?
Dann lassen Sie uns die Sache in einem ersten kurzen Gespräch besprechen und prüfen, ob ein solches Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.