Gutachterliche Stellungnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme ist eine fachliche Einschätzung zu einer klar definierten Fragestellung rund um eine Immobilie. Sie wird genutzt, wenn keine vollständige Verkehrswertermittlung erforderlich ist, aber eine begründete, objektive Beurteilung einzelner Aspekte benötigt wird. Typische Anlässe sind fachliche Unklarheiten zum Zustand, zur Einordnung bestimmter Merkmale oder zur Bewertung einzelner Punkte. Die Stellungnahme bietet eine sachliche Grundlage für Entscheidungen und wird häufig von Anwälten, Gerichten oder privaten Auftraggebern angefordert.
Kurz erklärt
Eine gutachterliche Stellungnahme ist eine schriftliche Einschätzung zu einem konkreten immobilienbezogenen Sachverhalt. Sie wird eingesetzt, wenn einzelne fachliche Fragen geklärt werden sollen, ohne ein vollständiges Wertgutachten zu erstellen. Geeignet ist sie zur Beurteilung einzelner Merkmale, zur Einordnung technischer Aspekte oder zur Bewertung spezifischer Punkte. Sie liefert eine klare, nachvollziehbare Antwort auf eine definierte Fragestellung.
Benötigen Sie eine gutachterliche Stellungnahme im Raum Calw und Umgebung?
Lassen Sie uns den Bewertungsanlass und die nächsten Schritte in einem kurzen Erstgespräch klären.
Auftraggeber einer gutachterlichen Stellungnahme
Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen für unterschiedliche Auftraggeber. Dazu gehören u.a.:
• Anwälte zur fachlichen Einordnung einzelner Bewertungsfragen
• Gerichte bei klar abgegrenzten Sachverhalten
• Käufer mit Fragen zu einzelnen wertrelevanten Punkten
• Eigentümer bei Unklarheiten zur Bewertung ihrer Immobilie
• Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Einschätzungen
• Steuerberater bei Bewertungsfragen, die keine vollständige Wertermittlung erfordern
• Makler zur Einordnung einzelner Aspekte im Vermarktungsprozes
Anlässe für eine gutachterliche Stellungnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme ist in vielen Situationen sinnvoll oder erforderlich. Typische Anlässe sind u.a.:
• Einordnung einzelner wertrelevanter Merkmale
• Fragen zur Plausibilität eines angebotenen Kaufpreises
• Abweichungen zwischen Unterlagen und tatsächlichen Gegebenheiten
• Einschätzung angesetzter Mieten oder Prüfung von Mietspiegel‑Werten
• Bewertung einzelner Modernisierungsmaßnahmen
• Klärung von Faktoren, die bei Kauf oder Verkauf unterschiedlich eingeordnet werden
• Abgrenzung von Wertbeitrag und wertneutralen Merkmalen
• Prüfung einzelner Positionen in vorhandenen Gutachten
• Orientierung bei Uneinigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft
Was deine gutachterliche Stellungnahme umfasst
Eine gutachterliche Stellungnahme beantwortet eine klar definierte fachliche Frage zur Bewertung einer Immobilie.
Sie umfasst:
• eine präzise Formulierung der Fragestellung
• die Analyse der vorliegenden Daten und Unterlagen
• die Prüfung relevanter wertbeeinflussender Faktoren
• eine Besichtigung, sofern dies zur Klärung erforderlich ist
• eine schriftliche Einschätzung mit nachvollziehbarer Begründung
• eine klare Abgrenzung zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten
Ablauf einer gutachterlichen Stellungnahme
1. Erstgespräch und Definition der Fragestellung
Im ersten Schritt klären wir die genaue Fragestellung und prüfen gemeinsam, welche Unterlagen hierfür relevant sind und ob eine Besichtigung erforderlich ist.
2. Analyse der Unterlagen und ggf. Besichtigung
Wir werten die bereitgestellten Unterlagen und Informationen aus. Erforderlichenfalls vereinbaren wir einen Termin, um den Sachverhalt vor Ort zu prüfen.
3. Schriftliche Stellungnahme
Nach vollständiger Recherche und Prüfung erstellen wir eine fundierte Stellungnahme, die die Fragestellung klar und nachvollziehbar beantwortet. Der Umfang richtet sich nach der Komplexität des Anlasses.
Benötigte Unterlagen
• Bauunterlagen (soweit verfügbar)
• Exposé oder Verkaufsunterlagen
• Grundbuchauszug
• Lageplan oder Flurkarte
• vorhandene Gutachten oder Bewertungen
• Mietvertrag (bei mietrechtlichen Einordnungen)
• Modernisierungs‑ oder Sanierungsnachweise
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, besprechen wir im Vorfeld.
Region Calw und Umgebung
Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen überwiegend im Landkreis Calw sowie im angrenzenden Landkreis Böblingen und dem Enzkreis.
Dazu zählen unter anderem:
Calw
Bad Teinach‑Zavelstein
Althengstett
Bad Liebenzell
Nagold
Wildberg
Jettingen
Mötzingen
Herrenberg
Auf Anfrage erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen auch außerhalb dieser Regionen.
Fachliche Qualifikation
Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen erfordert fundierte Kenntnisse der Immobilienbewertung und der anerkannten Bewertungsverfahren. Als zertifizierter Sachverständiger verfüge ich über die fachliche Qualifikation und die praktische Erfahrung, um Fragestellungen klar einzuordnen und nachvollziehbar zu beantworten. Grundlage meiner Arbeit sind die geltenden gesetzlichen Richtlinien, anerkannte Bewertungsstandards sowie eine sorgfältige und unabhängige Vorgehensweise.

FAQ – Häufige Fragen
Eine gutachterliche Stellungnahme ist eine fachliche Einschätzung zu einer klar definierten Frage rund um die Bewertung einer Immobilie.
Sie wird benötigt, wenn einzelne Aspekte bewertet werden sollen, ohne dass ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Nach Klärung der Fragestellung erfolgt die Auswertung der Unterlagen und, falls erforderlich, eine Besichtigung. Anschließend wird die schriftliche Stellungnahme erstellt.
Das hängt vom Anlass und der konkreten Fragestellung ab. Häufig sind Bauunterlagen, Mietverträge, vorhandene Gutachten oder Grundbuchauszüge relevant.
Je nach Umfang einige Tage bis wenige Wochen.
Zur Klärung einzelner Punkte, für Entscheidungen oder zur fachlichen Unterstützung im Austausch mit Anwälten, Gerichten oder anderen Beteiligten.
Eine Stellungnahme beantwortet eine einzelne Frage. Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den vollständigen Marktwert.
Nein, das hängt von der Fragestellung und der Qualität der Unterlagen ab.
Wenn Sie eine gutachterliche Stellungnahme benötigen oder Fragen zum Ablauf haben, melden Sie sich gerne.
Im persönlichen Gespräch klären wir den Anlass, den Umfang und die nächsten Schritte.
Telefon: 07051 5974492
